Schengen-Overstay rechtfertigt ein Einreiseverbot, nicht aber die Ausschreibung im SIS
Schengen-Overstay rechtfertigt ein Einreiseverbot, nicht aber die Ausschreibung im SIS
Schengen-Overstay rechtfertigt ein Einreiseverbot, nicht aber die Ausschreibung im SIS
Der Beschwerdeführer reiste mehrmals in den Schengen-Raum ein und hielt sich hier insgesamt 45 Tage länger als die erlaubten 90 Tage (innerhalb von 180 Tagen) auf, was einen sogenannten "Overstay" darstellt. Die Überschreitung des bewilligungsfreien Aufenthalts wurde bei einer Kontrolle am Flughafen Zürich festgestellt. Infolgedessen verhängte das Staatssekretariat für Migration (SEM) ein zweijähriges Einreiseverbot und ordnete eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS II) an, mit der Folge, dass das Einreiseverbot nicht nur für die Schweiz, sondern für sämtliche Schengen-Staaten gilt. Der Beschwerdeführer reichte dagegen Beschwerde ein, wobei er geltend machte, der spanische Fußballverein, der ihn zwecks Ausbildung an einer Fussballakademie eingeladen hatte, sei verpflichtet gewesen, ihm das für den geplanten Aufenthalt notwendige Visum zu verschaffen.
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