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Zweijähriges Einreiseverbot nach Schengen-Overstay von 77 Tagen ist unverhältnismässig

Zweijähriges Einreiseverbot nach Schengen-Overstay von 77 Tagen ist unverhältnismässig

Rechtsprechung
Migrationsstrafrecht / Landesverweis

Zweijähriges Einreiseverbot nach Schengen-Overstay von 77 Tagen ist unverhältnismässig

Ein U.S.-amerikanischer Student hielt sich insgesamt länger als 90 Tage (innerhalb des Zeitraums von 180 Tagen) in der Schweiz und im Schengenraum auf, wobei er gegenüber den Behörden geltend machte, keine Kenntnis von den Schengen-Regeln gehabt zu haben. Er sei von seinen hier wohnhaften Eltern finanziell abhängig und habe während eines Studienzwischenjahres mit ihnen Reisen in verschiedene europäische Länder unternommen. Wegen eines sog. Overstays von 77 Tagen verhängte das Staatssekretariat für Migration (SEM) gegen ihn ein zweijähriges Einreiseverbot.

Das Bundesverwaltungsgericht erachtet in seinem Urteil die Voraussetzungen für ein Einreiseverbot gemäss Art. 67 Abs. 2 Bst. a AIG als erfüllt an (Verstoss gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung). Allfällige Unkenntnis oder Fehlinterpretation der Einreise- oder Aufenthaltsvorschriften hat sich der Beschwerdeführer anrechnen zu lassen. Ihm obliegt es, sich über die bestehenden Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit ausländerrechtlichen Vorschriften zu informieren (E. 5).

iusNet MigR 22.03.2023

 

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