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Nachehelicher Härtefall infolge einer menschenunwürdigen Abhängigkeitsbeziehung

Nachehelicher Härtefall infolge einer menschenunwürdigen Abhängigkeitsbeziehung

Rechtsprechung
Bewilligungswiderruf

Nachehelicher Härtefall infolge einer menschenunwürdigen Abhängigkeitsbeziehung

Unbestritten war in sachverhaltsmässiger Hinsicht vor Bundesgericht, dass eine junge Frau aus Tansania von ihrem 20 Jahre älteren Schweizer Ehemann im Alltag stark kontrolliert und ausgenutzt worden war. Dieser hatte in ihr nur eine Dienstleisterin fürs Kochen, Putzen und die Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse gesehen. Entgegen der Vorinstanz erkennt das Bundesgericht in einer solchen ehelichen Beziehung ein härtefallbegründendes Abhängigkeitsverhältnis, in dem die Menschenwürde und die Persönlichkeit der ausländischen Ehefrau durch den Schweizer Ehemann systematisch verneint werden.

Die aus Tansania stammende Beschwerdeführerin lebte nicht ganz drei Jahre lang mit ihrem über 20 Jahre älteren Schweizer Ehemann zusammen, bevor sie sich nach einem sexuellen Übergriff in Spitalpflege und daraufhin in ein Frauenhaus begab. Nach zwei Monaten trat sie in eine eigene Wohnung aus. Ein Strafverfahren gegen den Ehemann wegen Vergewaltigung und Tätlichkeiten wurde eingestellt. In einem Bericht des Frauenhauses hielt die Beraterin fest, laut der Beschwerdeführerin habe ihr Ehemann ihr gesagt, sie sei nur "fürs Kochen, Putzen und [ihn] sexuell zu befriedigen" da.

iusNet MigR 22.05.2024

 

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