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Nachehelicher Härtefall wegen psychischer Gewalt durch den «erzkonservativen» Schwiegervater

Nachehelicher Härtefall wegen psychischer Gewalt durch den «erzkonservativen» Schwiegervater

Rechtsprechung
Bewilligungswiderruf

Nachehelicher Härtefall wegen psychischer Gewalt durch den «erzkonservativen» Schwiegervater

Eine 25-jährige nordmazedonische Staatsangehörige heiratete im Alter von damals 21 Jahren einen Schweizer Bürger, der sie in die Schweiz nachzog. Hier lebte sie zusammen mit ihrem Ehemann, wobei sie – ohne eine Erwerbstätigkeit auszuüben – in der nahegelegenen Wohnung der Schwiegereltern Hausarbeiten verrichten musste. Nach einem Vorfall häuslicher Gewalt (Tätlichkeiten durch den Ehemann), der zu Gewaltschutzmassnahmen, aber nicht zur Anhandnahme eines Strafverfahrens führte, trennte sich das Ehepaar. Die Ehefrau hielt sich in diesem Zeitpunkt noch nicht drei Jahre in der Schweiz auf. Die Migrationsbehörden verweigerten ihr die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, da sie nicht glaubhaft gemacht habe, dass sie ein Opfer ehelicher Gewalt geworden sei.

iusNet MigR 22.03.2023

 

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