Psychische Erkrankung als wichtiger Grund für nachehelichen Härtefall
Psychische Erkrankung als wichtiger Grund für nachehelichen Härtefall
Rechtsprechung
Bewilligungswiderruf
Psychische Erkrankung als wichtiger Grund für nachehelichen Härtefall
Eine französische Staatsangehörige erhielt infolge ihrer Heirat mit einem im Kanton Waadt lebenden Schweizer eine fünfjährige Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA, zu deren Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer das SEM die Zustimmung verweigerte. Die Französin hatte sich bereits vor Ablauf von drei Jahren Ehe von ihrem Ehemann getrennt. Eine Bewilligungsgrundlage aufgrund des FZA kam nicht in Frage, da sie wegen einer psychischen Erkrankung eine IV-Rente und Ergänzungsleistungen bezog. In der Schweiz war sie nie in einem wesentlichen Pensum arbeitstätig gewesen.
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.