Ghadamian gegen die Schweiz: Rentner darf trotz illegalem Aufenthalt und Straffälligkeit bleiben
Ghadamian gegen die Schweiz: Rentner darf trotz illegalem Aufenthalt und Straffälligkeit bleiben
Rechtsprechung
Verbleiberechte (FZA / EMRK)
Ghadamian gegen die Schweiz: Rentner darf trotz illegalem Aufenthalt und Straffälligkeit bleiben
Der Beschwerdeführer wurde 1940 im Iran geboren und ist in Aarau wohnhaft. Er reiste im November 1969 im Alter von 29 Jahren legal in die Schweiz ein und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung. Mit seiner 1971 geheirateten Frau, von der er sich 1989 scheiden liess, hat er zwei Söhne. Im November 1979 erhielt er von der Fremdenpolizei des Kantons Aargau eine Niederlassungsbewilligung.
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