Die Ansetzung einer Ausreisefrist bildet in der Regel einen Bestandteil der Wegweisungsverfügung und ist zusammen mit dieser anzufechten. Ist das angesetzte Ausreisedatum jedoch im Zeitpunkt, in dem die Wegweisung rechtskräftig wird, bereits verstrichen, so muss eine neue Ausreisefrist angesetzt werden, die der Betroffene wiederum gerichtlich überprüfen lassen kann - ansonsten würde die Rechtsweggarantie verletzt.