Das Bundesverwaltungsgericht erklärt einen SEM-Sachbearbeiter für befangen, der durch unsystematische Aktenführung, selektive Gewährung der Akteneinsicht und einen voreingenommenen Austausch mit dem fedpol aufgefallen war. Die Sache muss von einem anderen SEM-Mitarbeiter neu beurteilt werden.
Ein Richter wird vom Migrationsamt vorgängig einer Ausreisefristverfügung um seine Meinung gefragt und gibt konkret Auskunft. Das geht nicht an, entscheidet das Bundesgericht und schickt diesen im Verfahren um die Ausreisefristansetzung in den Ausstand.