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Psychische Erkrankung

Psychische Erkrankung als wichtiger Grund für nachehelichen Härtefall

Rechtsprechung
Bewilligungswiderruf

BVGer, F_6565/2020, Urteil vom 18. September 2023, franz.

Ein nachehelicher Härtefall kann auch vorliegen, ohne dass die ausländische Person in der Schweiz besonders gut integriert wäre oder eheliche Gewalt erlitten hätte. Das Bundesverwaltungsgericht anerkennt vorliegend eine psychische Erkrankung als Härtefallgrund, weil sich die Krankheit der in ihrer Kindheit im familiären Umfeld missbrauchten Beschwerdeführerin bei einer Rückkehr ins Heimatland verschlimmern würden.
iusNet MigR 22.11.2023