Nachehelicher Härtefall infolge einer menschenunwürdigen Abhängigkeitsbeziehung
Nachehelicher Härtefall infolge einer menschenunwürdigen Abhängigkeitsbeziehung
Rechtsprechung
Bewilligungswiderruf
Nachehelicher Härtefall infolge einer menschenunwürdigen Abhängigkeitsbeziehung
Die aus Tansania stammende Beschwerdeführerin lebte nicht ganz drei Jahre lang mit ihrem über 20 Jahre älteren Schweizer Ehemann zusammen, bevor sie sich nach einem sexuellen Übergriff in Spitalpflege und daraufhin in ein Frauenhaus begab. Nach zwei Monaten trat sie in eine eigene Wohnung aus. Ein Strafverfahren gegen den Ehemann wegen Vergewaltigung und Tätlichkeiten wurde eingestellt. In einem Bericht des Frauenhauses hielt die Beraterin fest, laut der Beschwerdeführerin habe ihr Ehemann ihr gesagt, sie sei nur "fürs Kochen, Putzen und [ihn] sexuell zu befriedigen" da.
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