Familiennachzug, obwohl Ehe gemäss Vertrauensanwalt nicht gültig geschlossen wurde
Familiennachzug, obwohl Ehe gemäss Vertrauensanwalt nicht gültig geschlossen wurde
Familiennachzug, obwohl Ehe gemäss Vertrauensanwalt nicht gültig geschlossen wurde
Die Beschwerdeführerin stammt ursprünglich ebenso wie ihr Partner aus Eritrea. Die beiden hatten 2014 im Sudan in der eritreisch-orthodoxen Kirche geheiratet, im darauffolgenden Jahr kam die gemeinsame Tochter zur Welt. Im Jahr 2016 reiste die Beschwerdeführerin zusammen mit der Tochter in die Schweiz ein, die beiden wurden als Flüchtlinge anerkannt und erhielten eine Aufenthaltsbewilligung. Die Gesuche der Beschwerdeführerin um asylrechtliche Familienzusammenführung mit ihrem Partner wurden ebenso abgelehnt wie das beim kantonalen Migrationsamt gestellte Familiennachzugsgesuch. Letzteres rund drei Jahre nachdem das Gesuch gestellt worden war.
Das Migrationsamt ebenso wie die kantonale Rekursabteilung waren zum Schluss gekommen, dass die in Khartum geschlossene Ehe nicht anerkannt werden könne, weshalb eine Voraussetzung für den Familiennachzug nicht gegeben sei. Diesen Schluss legte das Untersuchungsergebnis des Vertrauensanwalts der Schweizer Vertretung in Khartum nahe, welche die Beglaubigung des Ehescheins verweigert hatte.
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