VGer ZH VB.2023.00449, Urteil vom 15. Februar 2024
Das Verwaltungsgericht Zürich stellt klar, dass die Schlussfolgerungen eines Vertrauensanwalts nicht in jedem Fall zu übernehmen sind und auch die Argumente, welche die Betroffenen vorbringen, um dessen Zweifel zu entkräften, ernst genommen werden müssen.