VGer ZH VB.2023.00449, Urteil vom 15. Februar 2024
Das Verwaltungsgericht Zürich stellt klar, dass die Schlussfolgerungen eines Vertrauensanwalts nicht in jedem Fall zu übernehmen sind und auch die Argumente, welche die Betroffenen vorbringen, um dessen Zweifel zu entkräften, ernst genommen werden müssen.
Das Bundesgericht zeigt sich einmal mehr streng in Bezug auf verspätete Familiennachzugsgesuche. Eine Thailänderin, die mehr als fünf Jahre mit der Auswanderung in die Schweiz zu ihrem Ehemann wartete, erhält keine Aufenthaltsbewilligung mehr, selbst wenn sie das Zuwarten mit Betreuungspflichten in Thailand begründet.