Das Bundesgericht will mit seinem neusten Grundsatzurteil zum Schutz des Privatlebens Missverständnisse aus dem Weg räumen. Bei einem fehlenden zehnjährigen rechtmässigen Aufenthalt falle zwar die in BGE 144 I 266 neu aufgestellte Vermutung der Verwurzelung in der Schweiz weg. Die alte Rechtsprechung, die einen potentiellen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung gestützt auf Art. 8 EMRK im Falle einer besonders erfolgreichen Integration anerkennt, bleibe jedoch in jedem Fall anwendbar.