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Verbleiberechte (FZA / EMRK)

Verbleiberechte (FZA / EMRK)

Ohne Bewilligung kein Schutz – ohne Schutz keine Bewilligung

Kommentierung
Verbleiberechte (FZA / EMRK)

Urteil des Bundesgerichtes 2C_821/2021 vom 11. November 2022

Mit dem hier kritisch beleuchteten Urteil 2C_821/2021 vom 11. November 2022 bekräftigt das Bundesgericht, dass grundsätzlich nur ein rechtmässiger Aufenthalt in den Schutzbereich von Art. 8 EMRK fällt. Langjährige Aufenthaltsdauer und herausragende Integrationsleistungen ändern nichts daran, dass sich nicht auf das Recht auf Achtung des Privatlebens berufen kann, wer sich illegal in der Schweiz aufhält. Konventionsrechtliche Regularisierungen von definitiv abgewiesenen Asylsuchenden und Sans-Papiers bleiben damit weiterhin ausgeschlossen. Das Bundesgericht hat es verpasst, die mit BGE 144 I 266 eingeleitete neue Rechtsprechung zum Schutz des Privatlebens (Anspruch auf Bewilligungsverlängerung spätestens nach zehnjährigem Aufenthalt) weiterzuentwickeln.
Peter Bolzli
iusNet MigR 18.01.2023

Schutz des Privatlebens nur bei rechtmässigem Aufenthalt

Rechtsprechung
Verbleiberechte (FZA / EMRK)

BGer 2C_821/2021, Urteil vom 1. November 2022

Das Bundesgericht weitet seine jüngere Rechtsprechung zum Anspruch auf Achtung des Privatlebens (BGE 144 I 266) nicht auf rechtswidrig anwesende Personen aus. Im Falle eines langjährig anwesenden definitiv abgewiesenen Asylsuchenden wird in einem Urteil vom 1. November 2022 betont, dass sich unabhängig von den Integrationsleistungen nicht auf Art. 8 EMRK berufen könne, wer sich nicht an seine Ausreisepflichten halte und unrechtmässig in der Schweiz verbleibe. Damit bleibt abgewiesenen Asylsuchenden zwecks Legalisierung ihres Aufenthaltes weiterhin nur der Weg über ein Härtefallverfahren gemäss Art. 14 Abs. 2 AsylG, in dem ihnen kein Anspruch und keine Parteistellung zukommt.
iusNet MigR 18.01.2023

Migration, Mobilität und Integration: Eine Einführung ins Migrationsrecht

Veranstaltungen
Verbleiberechte (FZA / EMRK)
Das Migrationsrecht ist ein komplexer Bereich, denn je nach Einreisegrund und Aufenthaltsstatus einer ausländischen Person gelangen andere rechtliche Grundlagen zur Anwendung. Dieser Nachmittag widmet sich den migrationsrechtlichen Grundlagen in der Schweiz, welche anhand von praktischen Fallbeispielen vertieft werden. Konkret setzen wir uns mit Themen wie Arbeitsmarktmigration, Familiennachzug, Fluchtmigration, Sprachanfordernissen, Einbürgerungen und Integration auseinander.

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