VGer ZH, VB.2022.00774, Urteil vom 22. Februar 2023
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich setzt sich ausführlich mit der Frage auseinander, ob und wann ein Studiengang mit geplanter «Passerelle» hinreichend zielgerichtet im Sinne der Zulassungsvoraussetzungen des Ausländergesetzes ist.
Entgegen dem SEM anerkennt das Bundesverwaltungsgericht besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz im Falle eines russischen Unternehmerehepaars mit Schweizer Familienangehörigen und einer hier gekauften Liegenschaft.
Personen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen gemäss FZA über hinreichend finanzielle Mittel verfügen, was Personen ausschliesst, welche wegen Arbeitsunfähigkeit auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Damit besteht potenziell eine indirekte Diskriminierung von Personen mit Behinderung.