Das Verwaltungsgericht Zürich stellt die Rechtswidrigkeit einer kurzfristigen Festnahme fest. Sobald der Zweck der Haft die Überstellung der ausländischen Person in einen Dublin-Staat ist, müssen die Bestimmungen über die Dublin-Haft zur Anwendung gelangen. Dies gilt auch dann, wenn sich eine Person illegal in der Schweiz aufhält und hier kein Asylgesuch eingereicht hat.