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Kurzfristige Festhaltung

Kurzfristige Festhaltung rechtswidrig, wenn Dublin-Haft möglich wäre

Rechtsprechung
Zwangsmassnahmen

VGer ZH VB.2023.00658, Urteil vom 11. Juni 2024

Das Verwaltungsgericht Zürich stellt die Rechtswidrigkeit einer kurzfristigen Festnahme fest. Sobald der Zweck der Haft die Überstellung der ausländischen Person in einen Dublin-Staat ist, müssen die Bestimmungen über die Dublin-Haft zur Anwendung gelangen. Dies gilt auch dann, wenn sich eine Person illegal in der Schweiz aufhält und hier kein Asylgesuch eingereicht hat.
iusNet MigR 27.11.2024