Schulthess Logo

Migrationsrecht > Suchergebnisse

Resultate für:

0

5 Resultat(e)

Das Recht auf Privatleben gewinnt an Konturen – EGMR-Urteil Ghadamian gegen die Schweiz

Kommentierung
Verbleiberechte (FZA / EMRK)

Das Recht auf Privatleben gewinnt an Konturen – EGMR-Urteil Ghadamian gegen die Schweiz

In den vergangenen rund fünf Jahren erfuhr der Schutz des Privatlebens gemäss Art. 8 EMRK in der hiesigen Rechtsprechung zunehmende Beachtung. Mit einem neuen Entscheid zur Schweizer Praxis meldet sich nun auch wieder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu Wort. Urs Ebnöther ordnet die Bedeutung des EGMR-Urteils ein.
Urs Ebnöther
iusNet MigR 20.09.2023

Ghadamian gegen die Schweiz: Rentner darf trotz illegalem Aufenthalt und Straffälligkeit bleiben

Rechtsprechung
Verbleiberechte (FZA / EMRK)

Ghadamian gegen die Schweiz: Rentner darf trotz illegalem Aufenthalt und Straffälligkeit bleiben

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) befasste sich mit der Bewilligungserteilung an einen 83-jährigen Iraner aus der Schweiz, der sich hier – nach einer Wegweisung im Jahr 2000 wegen schwerwiegender Straffälligkeit – rechtswidrig aufhielt.
iusNet MigR 20.09.2023

Schutz des Privatlebens auch ohne zehnjährigen legalen Aufenthalt möglich

Rechtsprechung
Verbleiberechte (FZA / EMRK)

Schutz des Privatlebens auch ohne zehnjährigen legalen Aufenthalt möglich

Das Bundesgericht sieht sich erneut veranlasst, seine Rechtsprechung zu Art. 8 EMRK zu erläutern. Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gestützt auf das Recht auf Achtung des Privatlebens setzt nicht zwingend einen zehnjährigen legalen Voraufenthalt voraus.
iusNet MigR 26.07.2023

Schutz des Privatlebens nur bei rechtmässigem Aufenthalt

Rechtsprechung
Verbleiberechte (FZA / EMRK)

Schutz des Privatlebens nur bei rechtmässigem Aufenthalt

Das Bundesgericht weitet seine jüngere Rechtsprechung zum Anspruch auf Achtung des Privatlebens (BGE 144 I 266) nicht auf rechtswidrig anwesende Personen aus. Im Falle eines langjährig anwesenden definitiv abgewiesenen Asylsuchenden wird in einem Urteil vom 1. November 2022 betont, dass sich unabhängig von den Integrationsleistungen nicht auf Art. 8 EMRK berufen könne, wer sich nicht an seine Ausreisepflichten halte und unrechtmässig in der Schweiz verbleibe. Damit bleibt abgewiesenen Asylsuchenden zwecks Legalisierung ihres Aufenthaltes weiterhin nur der Weg über ein Härtefallverfahren gemäss Art. 14 Abs. 2 AsylG, in dem ihnen kein Anspruch und keine Parteistellung zukommt.
iusNet MigR 18.01.2023

Ohne Bewilligung kein Schutz – ohne Schutz keine Bewilligung

Kommentierung
Verbleiberechte (FZA / EMRK)

Ohne Bewilligung kein Schutz – ohne Schutz keine Bewilligung

Mit dem hier kritisch beleuchteten Urteil 2C_821/2021 vom 11. November 2022 bekräftigt das Bundesgericht, dass grundsätzlich nur ein rechtmässiger Aufenthalt in den Schutzbereich von Art. 8 EMRK fällt. Langjährige Aufenthaltsdauer und herausragende Integrationsleistungen ändern nichts daran, dass sich nicht auf das Recht auf Achtung des Privatlebens berufen kann, wer sich illegal in der Schweiz aufhält. Konventionsrechtliche Regularisierungen von definitiv abgewiesenen Asylsuchenden und Sans-Papiers bleiben damit weiterhin ausgeschlossen. Das Bundesgericht hat es verpasst, die mit BGE 144 I 266 eingeleitete neue Rechtsprechung zum Schutz des Privatlebens (Anspruch auf Bewilligungsverlängerung spätestens nach zehnjährigem Aufenthalt) weiterzuentwickeln.
Peter Bolzli
iusNet MigR 18.01.2023