Keine Diskriminierung von EL-Bezügerinnen mit EU/EFTA-Staatsangehörigkeit bei erwerbsloser Wohnsitznahme
Personen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen gemäss FZA über hinreichend finanzielle Mittel verfügen, was Personen ausschliesst, welche wegen Arbeitsunfähigkeit auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Damit besteht potenziell eine indirekte Diskriminierung von Personen mit Behinderung.
Entgegen dem SEM anerkennt das Bundesverwaltungsgericht besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz im Falle eines russischen Unternehmerehepaars mit Schweizer Familienangehörigen und einer hier gekauften Liegenschaft.
Humanitäres Visum für Familie eines ehemaligen afghanischen Staatsanwalts
Auch wenn die Praxis zu humanitären Visa restriktiv gehandhabt wird, greift das Bundesverwaltungsgericht in diesem Fall ein und heisst die Beschwerde eines Afghanen und seiner Familie gut – in weiteren Fällen weist es das SEM an, die Ausgangslage genauer zu analysieren.
Einreiseverweigerung am Flughafen Basel: Wer ist zuständig?
Während der Coronapandemie wird einer drittstaatsangehörigen Person nach Anhaltung durch die französische Polizei und Rücksprache mit dem Schweizer Grenzwachtkorps (GWK) die Einreise verweigert. Das SEM streitet die Zuständigkeit ab: Der Erstkontakt habe mit der französischen Behörde stattgefunden.
Anfang November 2023 hat der Bundesrat kommuniziert, dass Geflüchtete aus der Ukraine bis mindestens März 2025 in der Schweiz verbleiben dürfen. Er wollte damit den Betroffenen eine gewisse Sicherheit geben: Selbst bei einer Beendigung des Krieges wird der S-Status nicht von heute auf morgen aufgehoben. Welche Rechte bringt der S-Status mit sich? Und wie wird es für die Betroffenen nach dessen Aufhebung weitergehen?
Besuchervisum für iranischen Gesuchsteller trotz grossem Migrationsdruck im Heimatland
Nur weil die allgemeine Wirtschafts- und Sicherheitslage im Iran schwierig ist, dürfen Visumsanträge von iranischen Staatsbürgern nicht pauschal mit dem Argument der nicht gesicherten Wiederausreise abgelehnt werden.