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Ankündigung einer verspäteten Rückreise aus dem Ausland stellt ein Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung dar

Ankündigung einer verspäteten Rückreise aus dem Ausland stellt ein Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung dar

Rechtsprechung
Bewilligungswiderruf

Ankündigung einer verspäteten Rückreise aus dem Ausland stellt ein Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung dar

Eine seit 50 Jahren in der Schweiz lebende türkische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung, im Urteilszeitpunkt 72-jährig, hatte gemäss dem Migrationsamt Solothurn ihren Lebensmittelpunkt in die Türkei verlegt, wo sie sich in den Jahren 2016 bis 2020 mehrheitlich bei ihrem dort wohnhaften, an Demenz erkrankten und zuletzt im Sterben liegenden Ehemann aufgehalten habe. Im Jahr 2020 habe der Auslandaufenthalt fast acht Monate und damit mehr als sechs betragen, weshalb die Niederlassungsbewilligung erloschen sei. Beim Erlöschen einer Bewilligung komme es weder auf die Ursachen, Motive noch die Absichten der betroffenen Person an.

iusNet MigR 22.11.2023

 

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