Die Solothurner Richter verlangen im beurteilten Fall vom Migrationsamt, dass ein informelles Schreiben mit der Ankündigung einer nicht rechtzeitigen Rückkehr als Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung behandelt wird. Zumindest müssen Ausländerinnen und Ausländer im Falle von solchen Schreiben von der Migrationsbehörde über die Gesetzeslage informiert und über die Möglichkeiten aufgeklärt werden, wie das Erlöschen der Niederlassungsbewilligung zu verhindern ist.