Schikanöse Ausschaffung eines irakischen Bräutigams per Sonderflug
Schikanöse Ausschaffung eines irakischen Bräutigams per Sonderflug
Schikanöse Ausschaffung eines irakischen Bräutigams per Sonderflug
Der irakische Staatsangehörige hatte erfolglos zunächst ein Asylgesuch, dann ein Wiedererwägungsgesuch sowie ein Härtefallgesuch gestellt. Schliesslich reichte er beim Migrationsamt Zürich ein Gesuch um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Ehe mit einer Schweizer Bürgerin ein. Das Migrationsamt lehnte dieses Gesuch ab, verhaftete den Iraker kurzerhand, als er sich vorschriftsgemäss beim Migrationsamt meldete, und schaffte ihn tags darauf per Sonderflug in den Irak aus.
Das Migrationsamt war der Ansicht gewesen, dass mit der Eheschliessung nicht in absehbarer Zeit gerechnet werden könne: Es fehlten noch die Unterschriften für den Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens. Die Beschwerdeführenden konnten jedoch darlegen, dass die abschliessenden Unterschriften erst benötigt werden, wenn der Bräutigam im Zivilstandregister eingetragen ist, wofür wiederum der Nachweis des rechtmässigen Aufenthalts benötigt werde. Damit ist gemäss Verwaltungsgericht nachgewiesen, dass für den Abschluss des Verfahrens einzig noch der rechtmässige Aufenthalt des Bräutigams fehlte.
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