Familienmitzug in die Schweiz mit Auslandschweizer Kind
Familienmitzug in die Schweiz mit Auslandschweizer Kind
Familienmitzug in die Schweiz mit Auslandschweizer Kind
Die türkische Staatsangehörige lebte über Jahre gemeinsam mit ihrem Schweizer Ehemann und der Schweizer Tochter in der Türkei. Nach der Scheidung vom Kindsvater beantragte sie eine Einreisebewilligung zwecks Wohnsitznahme in der Schweiz, welche durch die kantonalen Behörden abgelehnt wurde.
Das Bundesgericht widmet sich zunächst dem vom kantonalen Gericht festgestellten drohenden Sozialhilfebezug und stellt in diesem Zusammenhang klar, dass bei der Berechnung des Lebensbedarfs Kosten für auswärtige Verpflegung nicht ausgemacht werden können, da bereits im Grundbedarf enthalten und vermeidbar, und ausserdem kein Platz für den Zuschlag einer sog. Integrationszulage besteht. Schliesslich müssen einkommensseitig zukünftige Familienzulagen berücksichtigt werden. So berechnet das Bundesgericht, dass der mit einer Anstellungsbestätigung der Mutter zugesicherte Lohn von ca. CHF 3'740 brutto unter Berücksichtigung des Vermögens von CHF 62'500.- ausreichen wird, um den Lebensunterhalt ohne Sozialhilfeleistungen zu bestreiten.
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