Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung: Wirkung ex nunc oder ex tunc?
Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung: Wirkung ex nunc oder ex tunc?
Rechtsprechung
Einbürgerung
Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung: Wirkung ex nunc oder ex tunc?
Der Ehemann der Beschwerdeführerin war aufgrund einer ersten Ehe zunächst Ende der 90er Jahre erleichtert eingebürgert worden. Nach der Trennung heiratete er die Beschwerdeführerin. Die erleichterte Einbürgerung des Ehemannes wurde einige Jahre später für nichtig erklärt, weitere rund 10 Jahre später wurde er ordentlich eingebürgert. Ein daraufhin gestelltes Gesuch der Beschwerdeführerin um erleichterte Einbürgerung wurde abgelehnt, mit der Begründung, der zweite Ehemann habe im Zeitpunkt der Heirat das Schweizer Bürgerrecht noch gar nicht besessen.
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