Wegweisung nach Rückstufung: Bedingungen nicht rechtzeitig erfüllt
Wegweisung nach Rückstufung: Bedingungen nicht rechtzeitig erfüllt
Wegweisung nach Rückstufung: Bedingungen nicht rechtzeitig erfüllt
Ein kosovarisches Ehepaar lebte, seit ihnen in den 90er Jahren ursprünglich Asyl gewährt wurde, in der Schweiz und verfügte während mehr als zwanzig Jahren über eine Niederlassungsbewilligung. Die Flüchtlingseigenschaft wurde den Eheleuten durch das SEM aberkannt. Kurz nach Inkrafttreten der Änderung des AIG und Einführung der Massnahme wurden sie wegen Sozialhilfebezugs auf die Aufenthaltsbewilligung zurückgestuft. Die künftige Verlängerung der Bewilligung wurde mit den Bedingungen verknüpft, die beiden müssten sich ernsthaft um eine Arbeitsstelle bemühen und sämtliche Bewerbungen dem kantonalen Amt zustellen, ausserdem müsse die Ehefrau einen Deutschkurs absolvieren und ein Deutschzertifikat auf dem Niveau A2 einreichen. Als das Ehepaar ein Jahr nach Rechtskraft der Rückstufung um Verlängerung der Bewilligungen ersuchte, wurde dies durch das Amt verweigert.
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