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Wegweisung eines Secondos wegen Schuldenwirtschaft ist ohne zeitnah vorangegangene Verwarnung unverhältnismässig

Wegweisung eines Secondos wegen Schuldenwirtschaft ist ohne zeitnah vorangegangene Verwarnung unverhältnismässig

Rechtsprechung
Bewilligungswiderruf

Wegweisung eines Secondos wegen Schuldenwirtschaft ist ohne zeitnah vorangegangene Verwarnung unverhältnismässig

Der 43-jährige Beschwerdeführer (geb. 1980), ein in der Schweiz geborener und hier niedergelassener türkischer Staatsangehöriger, ledig und kinderlos, wurde vom Migrationsamt des Kantons Aargau erstmals im Jahr 2006 ermahnt, er solle seine finanziellen Verhältnisse in Ordnung zu bringen. Nach zusätzlicher Schuldenanhäufung wurde er im Jahr 2009 formell verwarnt, eine zweite Verwarnung folgte im Jahr 2014. Der Beschwerdeführer hatte damals Verlustscheinschulden in der Höhe von rund Fr. 150'000.-- . Die Schulden wuchsen auch nach der letzten Verwarnung weiter bis zur Höhe von rund Fr. 250'000.-- im Jahr 2021. Das Migrationsamt warf dem Beschwerdeführer mutwillige Schuldenwirtschaft im Sinne von Art. 63 Abs. 1 lit. b AIG vor, widerrief nach Gewährung des rechtlichen Gehörs seine Niederlassungsbewilligung und wies ihn aus der Schweiz weg.

iusNet MigR 20.09.2023

 

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