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Bundesgericht hebt Landesverweisung wegen eines persönlichen Härtefalls auf

Bundesgericht hebt Landesverweisung wegen eines persönlichen Härtefalls auf

Rechtsprechung
Migrationsstrafrecht / Landesverweis

Bundesgericht hebt Landesverweisung wegen eines persönlichen Härtefalls auf

Der kosovarische Beschwerdeführer kam 1999, im Alter von 30 Jahren, mit seiner Ehefrau in die Schweiz. Die Ehefrau verstarb 2013. Die vier erwachsenen Kinder leben in der Schweiz. Der älteste Sohn ist schwerstbehindert. Er leidet an schwerer zerebraler Bewegungsstörung, Epilepsie, Hüftluxation sowie an psychomotorischem Entwicklungsrückstand und lebt in einer Pflegeinstitution.

Anlässlich eines Streites mit einem Mitarbeiter stach der Beschwerdeführer mehrere Male auf diesen ein und verletzte ihn lebensgefährlich. Das erstinstanzliche Gericht verurteilte ihn wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, sah jedoch noch von einer Landesverweisung ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Berufung, der Geschädigte Anschlussberufung. Das solothurnische Obergericht erhöhte die Freiheitsstrafe auf 7 ½ Jahre und ordnete eine zehnjährige Landesverweisung mit Ausschreibung im SIS an. Dagegen gelangte der Beschwerdeführer ans Bundesgericht.

Im Gegensatz zum vorinstanzlichen Gericht anerkennt das Bundesgericht einen schweren persönlichen Härtefall im Sinne von Art. 66a Abs. 2 StGB.

iusnet MigR 29.01.2025

 

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