Das Bundesgericht muss die kantonalen Gerichte wieder einmal daran erinnern, dass anerkannte Flüchtlinge nicht einfach des Landes verwiesen werden können, ohne dass die erkennbaren Vollzugshindernisse geprüft werden.
Weiterhin bereitet die Landesverweisung von Personen aus dem Asylbereich rechtliche Unsicherheiten: Das Bundesgericht weist einen Fall an das Obergericht zurück, damit dieses sich mit allfälligen Vollzugshindernissen im Rahmen der Härtefallprüfung genauer auseinandersetzt.
BGer 2C_150/2024, Urteil vom 25. September 2024, zur Publikation vorgesehen
Das Bundesgericht weist das kantonale Gericht an, genau abzuklären, ob ein palästinensischer Gesuchsteller überhaupt nach Israel zurückkehren könnte. Dabei handelt es sich nicht um eine nachgelagerte Frage, sondern eine, die bereits in die Interessenabwägung einzufliessen hat.