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Sohn des «Lehrermörders» ist angesichts seiner guten Integration einzubürgern

Sohn des «Lehrermörders» ist angesichts seiner guten Integration einzubürgern

Rechtsprechung
Einbürgerung

Sohn des «Lehrermörders» ist angesichts seiner guten Integration einzubürgern

Dem Kanton St. Gallen wurde im Laufe des Verfahrens bewusst, dass der Beschwerdeführer der Sohn jenes Mannes ist, welcher im Jahr 1999 den Lehrer seiner Tochter, d.h. der Schwester des Beschwerdeführers, getötet hatte. Gegen den Vater standen damals ausserdem die Vorwürfe im Raum, er habe die Tochter sexuell missbraucht und geschlagen. Der Vater war anschliessend in den Kosovo geflüchtet und dort wegen Totschlags zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Nach seiner Auslieferung an die Schweiz nahm er sich vor Prozessbeginn das Leben, die Tochter erhielt eine neue Identität. Das kantonale Amt versuchte in der Folge herauszufinden, welche Rolle der Beschwerdeführer in der familiären Bedrohungssituation spielte. Ausser einer Mitteilung des Sicherheits- und Justizdepartements, welches die Einbürgerung als politisch heikel betrachtete, jedoch den polizeilichen Massnahmen Vorzug gebe und deshalb nicht gegen die Einbürgerung opponierte, erhielt der Kanton keine diesbezüglichen Informationen. Der Kanton kam trotzdem zum Schluss, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen hinsichtlich der Integration nicht erfüllt seien.

iusNet MigR 25.09.2024

 

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