Vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung an einen Start-Up-Unternehmer, der staatliche Unterstützungsleistungen bezogen hatte
Ein Aufenthalter ist trotz dem früheren Bezug von staatlichen Leistungen wirtschaftlich hinreichend integriert, um die Niederlassungsbewilligung vorzeitig zu erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht befasste sich mit dem speziellen Fall eines Start-Up-Unternehmers, der während der Gründungsphase seines Geschäfts staatliche Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen hatte.
Der Autor thematisiert anhand diverser kantonaler Urteile praxisrelevante Aspekte in Härtefallverfahren, inbesondere die fehlende Parteistellung von abgewiesenen Asylsuchenden, die Integrationsprüfung bei mehreren Gesuchstellenden aus derselben Familie sowie die Auswirkungen von Sozialhilfebezug.
Das Bundesgericht macht endgültig klar, dass sich auch vorläufig aufgenommene Personen nach einer langjährigen Anwesenheit in der Schweiz auf das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK) berufen können. Direkt gestützt auf dieses Menschenrecht ist die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung möglich.