Nur weil die allgemeine Wirtschafts- und Sicherheitslage im Iran schwierig ist, dürfen Visumsanträge von iranischen Staatsbürgern nicht pauschal mit dem Argument der nicht gesicherten Wiederausreise abgelehnt werden.
Während der Coronapandemie wird einer drittstaatsangehörigen Person nach Anhaltung durch die französische Polizei und Rücksprache mit dem Schweizer Grenzwachtkorps (GWK) die Einreise verweigert. Das SEM streitet die Zuständigkeit ab: Der Erstkontakt habe mit der französischen Behörde stattgefunden.