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Migrationsrecht > Stichwortverzeichnis > Schutz Familienleben

Schutz Familienleben

Schutz des Familienlebens von vorläufig Aufgenommenen

Rechtsprechung
Familiennachzug

BVGer D-4112/2023, Urteil vom 1. November 2023

Rechtswidrig eingereiste Ehepartner von hier vorläufig Aufgenommenen erhalten keine vorläufige Aufnahme gestützt auf den asylrechtlichen Grundsatz der Einheit der Familie (Art. 44 AsylG), wenn sich das Paar erst nach der vorläufigen Aufnahme des bereits in der Schweiz anwesenheitsberechtigten Partners kennengelernt hat. Der Einbezug in die vorläufige Aufnahme muss jedoch im Rahmen von Art. 8 EMRK trotzdem geprüft werden, wenn der hier anwesende Partner wegen seiner langjährigen Anwesenheit über ein faktisch gefestigtes Anwesenheitsrecht verfügt. Die illegale Einreise zwecks Umgehung der Familiennachzugsbestimmungen stellt keinen Ausschlussgrund dar.
iusNet MigR 24.01.2024

Kantonswechselanspruch eines arbeitslosen Flüchtlings direkt gestützt auf Art. 8 EMRK

Rechtsprechung
Statusänderungen / Kantonswechsel

VGer ZH, VB.2022.00464, Urteil vom 27. Oktober 2022

Flüchtlinge, die miteinander verheiratet, jedoch verschiedenen Kantonen zugewiesen sind, haben trotz Arbeitslosigkeit ein Recht auf den Kantonswechsel. Zwar erfüllen sie die Voraussetzungen nach der Bestimmung in Art. 37 Abs. 2 AIG, die grundsätzlich auch bei Flüchtlingen zur Anwendung gelangt, nicht. Sie können sich jedoch auf den Anspruch nach Art. 8 EMRK berufen. Wird einem Ehepaar mit einem Kleinkind das Zusammenleben in einer gemeinsamen Wohnung verwehrt, stellt dies einen deutlich spürbaren Eingriff in die Garantie des Familienlebens dar. Das Zusammenleben in demselben Haushalt bzw. demselben Kanton muss daher bewilligt werden.
iusNet MigR 22.03.2023