Das Kindswohl im Zentrum eines verwaltungsgerichtlichen Entscheids – obwohl die Gefährdung bei einer Rückkehr in erster Linie dadurch begründet war, dass das Kind sich schon während des Verfahrens in der Schweiz aufhielt.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau beurteilt ein Familiennachzugsgesuch, in welchem der Vater stets und lange vor dem DNA-Testresultat gewusst hatte, dass es sich bei den ausserehelich gezeugten Kindern um die eigenen handelte. Nach Meinung des Amtes, das sein Familiennnachzugsgesuch ablehnte, hätte er daher die Kinder viel früher in die Schweiz holen können.
Das Verwaltungsgericht Zürich ist ein weiteres Mal mit der Frage konfrontiert, wie das Kindswohl älterer Kinder bei einem nachträglich beantragten Nachzug zu berücksichtigen ist, wenn die Hauptbetreuungsperson zusammen mit einem jüngeren Geschwister zum anderen Elternteil übersiedelt.