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Hochschulabgänger

Erwerbszulassug von Drittstaatsangehörigen mit Hochschulabschluss

Kommentierung
Bewilligungen Erwerbstätige
Der Nationalrat möchte die Erwerbszulassung von Drittstaatsangehörigen mit Schweizer Abschluss auf Tertiärstufe erleichtern. Er stimmt einer von der Staatspolitischen Kommission erarbeiteten Vorlage in Umsetzung der Motion Dobler zu.
Valerio Priuli
iusNet MigR 22.03.2023

Erleichterung der Erwerbszulassung nach Abschluss der Aus- und Weiterbildung in der Schweiz geplant

Gesetzgebung
Bewilligungen Erwerbstätige

Der Bundesrat legt die Vorlage für die Umsetzung der «Motion Dobler» vor

Die Motion Dobler (Motion 17.3067) möchte hierzulande ausgebildeten Drittstaatsangehörigen nach Abschluss des Studiums einen erleichterten Übertritt in den Arbeitsmarkt ermöglichen, indem diese Zulassung von den Kontingenten ausgenommen werden soll. Der Bundesrat hat am 19. Oktober 2022 seinen Umsetzungsvorschlag präsentiert. Die Motion soll in Art. 30 Abs. 1 AIG umgesetzt werden. Die Bestimmung soll die Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss erleichtern, wenn ihre selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist. Neben der Zulassung zur unselbstständigen soll auch die Zulassung zur selbstständigen Erwerbstätigkeit erleichtert werden, was insbesondere der Förderung innovativer Start-Ups dienen soll.
iusNet MigR 18.01.2023