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Härtefall Sans-Papiers

Härtefallbewilligung de lege ferenda für Sans-Papier-Lernende

Rechtsprechung
Statusänderungen / Kantonswechsel

BVGer F-2855/2022, Urteil vom 6. September 2024

Im Fall einer 25-jährigen Sans-Papier, die eine Lehrstelle gefunden hat, zieht das Bundesverwaltungsgericht zur Bewilligungserteilung die allgemeine Härtefallbestimmung von Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG heran, weil sich die spezifische Verordnungsbestimmung in Art. 30a VZAE zu Gunsten der jungen Frau ändern wird bzw. bereits geändert hat (aber noch nicht direkt zur Anwendung gelangt).
iusNet MigR 27.11.2024

Vom Ermessen bei ausländerrechtlichen Härtefällen

Fachbeitrag
Statusänderungen / Kantonswechsel
Der Autor thematisiert anhand diverser kantonaler Urteile praxisrelevante Aspekte in Härtefallverfahren, inbesondere die fehlende Parteistellung von abgewiesenen Asylsuchenden, die Integrationsprüfung bei mehreren Gesuchstellenden aus derselben Familie sowie die Auswirkungen von Sozialhilfebezug.
Urs Ebnöther
iusNet MigR 24.05.2023