Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob und inwieweit illegal eingereisten Familienangehörigen von vorläufig Aufgenommenen trotz möglicher Umgehung der Familiennachzugsbestimmungen Schutz gewährt werden muss.
EGMR, F-1316/2022, B.F. und andere gegen die Schweiz (Rs Nr. 13258/18, 15500/18, 57303/18 und 9078/20), Urteil vom 4. Juli 2023
Auch Flüchtlingen ohne Asyl kommt grundsätzlich ein Recht auf Familiennachzug zu, selbst wenn sie Sozialhilfe beziehen. Der EGMR verurteilt die Schweiz, weil das Bundesverwaltungsgericht in mehreren solchen Fällen eine ausgewogene Interessenabwägung unterlassen und so das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäss Art. 8 EMRK verletzt hat.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts F-1708/2022 vom 14. April 2023
Das Bundesverwaltungsgericht hatte einen Fall zu beurteilen, in welchen das SEM auf das Gesuch einer vorläufig Aufgenommenen um Familiennachzug des Konkubinatspartners nicht eintrat mit der Begründung, der Konkubinatspartner gehöre nicht zum begünstigten Personenkreis von Art. 85 Abs. 7 AIG.
BVGer F_2739/2022, Urteil vom 24. November 2022, franz.
Das Bundesverwaltungsgericht ändert seine Praxis zur dreijährigen Familiennachzugs-Wartefrist für vorläufig aufgenommene Personen. Neu können Ausländerinnen und Ausländer mit F-Ausweis ein Gesuch um Familiennachzug bereits kurz vor Ablauf von zwei Jahren seit der Anordnung der vorläufigen Aufnahme stellen. Das SEM hat ein solches Gesuch in Berücksichtigung sämtlicher Aspekte des Einzelfalles zu prüfen und gutzuheissen, sofern das Abwarten der gesetzlichen Dreijahresfrist das Recht auf Achtung des Familienlebens verletzen würde.