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Obligatorische Landesverweisung nach Betreten eines umfriedeten Vorplatzes mit Diebstahlsabsicht?

Obligatorische Landesverweisung nach Betreten eines umfriedeten Vorplatzes mit Diebstahlsabsicht?

Rechtsprechung
Migrationsstrafrecht / Landesverweis

Obligatorische Landesverweisung nach Betreten eines umfriedeten Vorplatzes mit Diebstahlsabsicht?

A. wurde vorgeworfen, einen zu einem Einfamilienhaus gehörenden umfriedeten Vorplatz betreten und dort einen abgestellten unverschlossenen Personenwagen nach Wertgegenständen durchsucht zu haben. Das erstinstanzliche Gericht sprach ihn des versuchten Diebstahls sowie des Hausfriedensbruchs schuldig und ordnete gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. d StGB einen obligatorischen Landesverweis an. Das Berufungsgericht sah hingegen von einer obligatorischen Landesverweisung ab, da kein Fall von Art. 66a Abs. 1 lit. d StGB vorliege. Auch eine eventualiter beantragte fakultative Landesverweisung sprach es nicht aus, da dies angesichts der Anlassdelikte nicht angezeigt erscheine. Die Staatsanwaltschaft gelangte ans Bundesgericht und beantragte eine obligatorische, eventualiter eine fakultative Landesverweisung.

iusNet MigR 22.03.2023

 

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