Das öffentliche Interesse an der Identitätsfeststellung hat hinter dem privaten Interesse an der Familienzusammenführung zurückzutreten
Das öffentliche Interesse an der Identitätsfeststellung hat hinter dem privaten Interesse an der Familienzusammenführung zurückzutreten
Rechtsprechung
Familiennachzug
Das öffentliche Interesse an der Identitätsfeststellung hat hinter dem privaten Interesse an der Familienzusammenführung zurückzutreten
Die Beschwerdeführerin hatte erfolglos ein Asylverfahren durchlaufen, in welchem sie angab, eine aus China stammende Tibeterin zu sein. Ihre Identität war erst im Rahmen eines nichtstreitigen Verfahrens nach der Geburt ihres Sohnes festgestellt worden. Anschliessend heiratete sie den Kindsvater, einen anerkannten Flüchtling. Das SEM bewilligte zwar den Kantonswechsel zum Ehepartner, verweigerte indes die Zustimmung zur Erteilung der Aufenthaltsbewilligung: Die Beschwerdeführerin habe kein heimatliches Ausweispapier und verletze ihre Mitwirkungspflicht.
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