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Aufenthaltsbewilligung zwecks Eheschliessung bei niedrigen Einkommensverhältnissen

Aufenthaltsbewilligung zwecks Eheschliessung bei niedrigen Einkommensverhältnissen

Rechtsprechung
Familiennachzug

Aufenthaltsbewilligung zwecks Eheschliessung bei niedrigen Einkommensverhältnissen

Das Bundesgericht nimmt den vorliegenden Fall zum Anlass, um an seine ständige Rechtsprechung zu erinnern: Die Migrationsbehörden sind mit Blick auf das sowohl in der Verfassung als auch in der EMRK verankerte Recht auf Ehe verpflichtet, eine Bewilligung zwecks Eheschliessung zu erteilen, wenn es keine Hinweise auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gibt und die Bewilligungsvoraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung nach erfolgter Eheschliessung offensichtlich erfüllt sind. Das heisst, es müssen die «positiven» Bewilligungsvoraussetzungen klar erfüllt sein, nicht die «negativen» Gründe, welche eine Verweigerung der Bewilligung rechtfertigen würden. Trotzdem müssen die Gründe, die eine Bewilligungsverweigerung erlauben würden, konkret sein – schlichte Hypothesen wie ein allfälliger zukünftiger Sozialhilfebezug genügen nicht.

iusNet MigR 20.09.2023

 

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