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Bundesverwaltungsgericht macht Gesetzesänderung rückgängig: Kein Zustimmungsverfahren nach letztinstanzlichem kantonalen Urteil

Bundesverwaltungsgericht macht Gesetzesänderung rückgängig: Kein Zustimmungsverfahren nach letztinstanzlichem kantonalen Urteil

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Bundesverwaltungsgericht macht Gesetzesänderung rückgängig: Kein Zustimmungsverfahren nach letztinstanzlichem kantonalen Urteil

Im kantonalen Verfahren hatte ein EU-Bürger vom kantonalen Gericht Recht erhalten: Er könne sich auf das Verbleiberecht berufen. Das SEM verweigerte anschliessend gestützt auf Art. 99 Abs. 2 AIG sowie die Verordnung des EJPD über das ausländerrechtliche Zustimmungsverfahren (ZV-EJPD) die Zustimmung zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung.

iusNet MigR 24.07.2024

 

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