Verweigerung des Kantonswechsels darf nicht zu ungeprüfter Wegweisung aus der Schweiz führen
Verweigerung des Kantonswechsels darf nicht zu ungeprüfter Wegweisung aus der Schweiz führen
Verweigerung des Kantonswechsels darf nicht zu ungeprüfter Wegweisung aus der Schweiz führen
Einem türkischen Ehepaar, das seit über zwanzig Jahren im Kanton Tessin wohnhaft gewesen war, wurde die Erteilung von Niederlassungsbewilligungen wegen der finanziellen Situation (Schulden in der Höhe von gesamthaft rund Fr. 170'000) verweigert. Kurz darauf stellten die Tessiner Migrationsbehörden auch die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligungen in Frage und lehnten diese schliesslich mit der Begründung ab, das Ehepaar hätte seinen Lebensmittelpunkt nicht mehr im Kanton Tessin, sondern im Kanton Solothurn, wo es erwerbstätig sei. Das Verwaltungsgericht des Kantons Tessin bestätigte die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligungen wegen des Wegzugs in den Kanton Solothurn und wies die Eheleute aus der Schweiz weg, ohne dass die materiellen Voraussetzungen für den Widerruf bzw. die Nichtverlängerung geprüft worden wären.
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