Der Kanton Solothurn weist ein türkisches Ehepaar in Verweigerung des Kantonswechsels in den Kanton Tessin weg, obschon dieses dort gar keine Aufenthaltsbewilligung mehr innehat. Das Bundesgericht sieht darin eine faktische Wegweisung aus der Schweiz und verlangt daher von den Solothurner Behörden, sich umfassend mit den Wegweisungs- bzw. Widerrufsgründen zu befassen.