Nachträglicher Nachzug von Kindern bei Übersiedlung Mutter mit kleinem Geschwister
Nachträglicher Nachzug von Kindern bei Übersiedlung Mutter mit kleinem Geschwister
Nachträglicher Nachzug von Kindern bei Übersiedlung Mutter mit kleinem Geschwister
In einer in der Praxis häufig anzutreffenden Konstellation wurde der Nachzug von zwei Kindern beantragt, nachdem die Mutter die Beziehung zum in der Schweiz lebenden Vater wieder aufgenommen hatte und ein kleines Geschwister zur Welt gekommen war. Für die Kindsmutter und das kleine Kind war der Nachzug fristgerecht beantragt und entsprechend bewilligt worden. Der Nachzug der beiden älteren Kinder wurde von der kantonalen Behörde – wie in solchen Konstellationen üblich – abgelehnt, da die Gesuche nicht innert der Nachzugsfrist gestellt worden seien.
Das Verwaltungsgericht verweist auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung, wonach sich die Mutter die durch den Kindsvater verpasste Nachzugsfrist anrechnen lassen muss und bei ihrem Zuzug in die Schweiz keine neue Frist zu laufen begann. Es lässt die Frage eines erneuten Fristenlaufs indes offen, da es nachfolgend feststellt, dass wichtige Gründe für einen nachträglichen Familiennachzug gegeben sind.
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