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Statusänderungen / Kantonswechsel

Statusänderungen / Kantonswechsel

Kantonswechselanspruch eines arbeitslosen Flüchtlings direkt gestützt auf Art. 8 EMRK

Rechtsprechung
Statusänderungen / Kantonswechsel

VGer ZH, VB.2022.00464, Urteil vom 27. Oktober 2022

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich widerspricht dem Bundesverwaltungsgericht. Der Kantonswechsel von Flüchtlingen mit einer Aufenthaltsbewilligung richte sich nach der ausländerrechtlichen Bestimmung in Art. 37 Abs. 2 (und nicht Abs. 3) AIG. Bei Arbeitslosigkeit entfällt dieser Anspruch. Allerdings kommen unter Umständen Ansprüche direkt gestützt auf Art. 8 EMRK zum Tragen.
iusnet MigR 22.03.2023

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