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Tibet

Das öffentliche Interesse an der Identitätsfeststellung hat hinter dem privaten Interesse an der Familienzusammenführung zurückzutreten

Rechtsprechung
Familiennachzug
Das Bundesverwaltungsgericht wägt die öffentlichen Interessen an der Identitätsfeststellung der Gesuchstellerin gegen die privaten Interessen am Familienleben mit dem hier als Flüchtling anerkannten Ehemann ab.
iusNet MigR 29.01.2025