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Gewaltenteilung

Die Zustimmungskompetenz des SEM geht zu weit und verstösst gegen das Gewaltenteilungsprinzip. Das Ende einer bewegten Geschichte zum Zustimmungsverfahren?

Kommentierung
Verfahrensrecht
In einem selten gesehenen Kraftakt hebelt das Bundesverwaltungsgericht die gesetzliche Bestimmung zum Zustimmungsverfahren teilweise aus: Im Falle von Anspruchsbewilligungen, über die bereits eine kantonale Gerichtsinstanz positiv entschieden hat, verliert das SEM das Recht, in einem Zustimmungsverfahren sein Veto einzulegen.
iusNet MigR 25.09.2024