Asylrechtliche Härtefallbewilligung für jungen Afghanen nach Aufenthalt von sieben Jahren Rechtsprechung Statusänderungen / Kantonswechsel BVGer F-2824/2022 Bundesverwaltungsgericht Asylrechtliche Härtefallbewilligung für jungen Afghanen nach Aufenthalt von sieben Jahren BVGer F-2824/2022, Urteil vom 27. Mai 2024 Das Bundesverwaltungsgericht erklärt dem SEM, dass bei einer besonders fortgeschrittenen Integration asylrechtliche Härtefallbewilligungen auch im Falle von Einzelpersonen nicht erst nach acht bis zehn Jahren erteilt werden können. iusNet MigR 24.07.2024 Weiterlesen über Asylrechtliche Härtefallbewilligung für jungen Afghanen nach Aufenthalt von sieben Jahren