Durch den Machtwechsel in Syrien haben sich die Sachverhaltsvoraussetzungen in Bezug auf die Zumutbarkeit und Möglichkeit der Passbeschaffung grundsätzlich geändert. Das SEM muss diese Fragen neu beurteilen.
Das SEM muss belegen, dass eine Passbeschaffung auch mit einer ID-Kopie möglich ist, nachdem es zuvor selbst die Original-ID des Beschwerdeführers verloren hat.
Afghaninnen und Afghanen, die über keinen Reisepass verfügen, können beim SEM angesichts der aktuellen Lage in der Heimat und Unmöglichkeit, bei einer afghanischen Vertretung einen Reisepass zu erhalten, ein Gesuch um Ausstellung eines Reisedokuments für ausländische Personen stellen.