BVGer F-2581/2022, Urteil vom 2. Februar 2023, franz.
Ein Aufenthalter ist trotz dem früheren Bezug von staatlichen Leistungen wirtschaftlich hinreichend integriert, um die Niederlassungsbewilligung vorzeitig zu erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht befasste sich mit dem speziellen Fall eines Start-Up-Unternehmers, der während der Gründungsphase seines Geschäfts staatliche Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen hatte.