EGMR P.J. und R.J. gegen die Schweiz (Antrag Nr. 52232/20) vom 17. September 2024
Der EGMR rügt die Schweiz für die restriktive Anwendung des Härtefalls beim Landesverweis im Falle eines Familienvaters, obwohl dieser unterdurchschnittlich gut integriert war.
Das Bundesgericht muss die kantonalen Gerichte wieder einmal daran erinnern, dass anerkannte Flüchtlinge nicht einfach des Landes verwiesen werden können, ohne dass die erkennbaren Vollzugshindernisse geprüft werden.
Weiterhin bereitet die Landesverweisung von Personen aus dem Asylbereich rechtliche Unsicherheiten: Das Bundesgericht weist einen Fall an das Obergericht zurück, damit dieses sich mit allfälligen Vollzugshindernissen im Rahmen der Härtefallprüfung genauer auseinandersetzt.
Bei intakter familiärer Beziehung zu Ehefrau und minderjährigen Kindern ist auch angesichts einer ansonsten noch nicht prägenden Aufenthaltsdauer und guter Wiedereingliederungschancen im Heimatland von einem schweren persönlichen Härtefall i.S.v. Art. 66a Abs. 2 StGB auszugehen.